Abstimmungsparolen für den Urnengang vom 29. November 2020

Die ordentliche schweizerische Herbstversammlung der Schweizer Demokraten (SD) hat folgende Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November 2020 beschlossen:

 

Ja zur Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“:

Mit dieser Volksinitiative will man sicherstellen, dass Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Dabei verpflichten sich die Unternehmungen, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu eruieren und nötigenfalls zu korrigieren. Aufgrund mehrerer aktueller Beispiele besteht zweifelsohne zwingender Handlungsbedarf, zumal die bisherigen Regelungen keineswegs ausreichen. Zu erwähnen wäre etwa der im Rohstoffhandel tätige weltweite Marktführer Glencore, der in südamerikanischen und afrikanischen Staaten die Böden mit den Giften seiner Minen verseucht. Über verunreinigtes Wasser erkranken dann die dort wohnhaften Menschen. Des Weiteren verkauft der globale Anbieter für Agrartechnologie, Syngenta, in anderen Kontinenten Pestizide, welche in der Schweiz seit langem verboten sind. Als Folge davon kam es in Indien bei zahlreichen Kleinbauern zu schweren Gesundheitsschäden, sodass einige von ihnen sogar daran starben. Deshalb ist es unabdingbar, solche Schweizer Globalplayer und die durch sie kontrollierten Tochterfirmen für die verursachten Schäden entsprechend haften zu lassen. Ein Unternehmer soll für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Letztlich führt die Verletzung der Menschenrechte und internationalen Umweltschutzrichtlinien ebenfalls zu neuen Migrationswellen. Die Schweizer Demokraten (SD) haben zur Vorlage die Ja-Parole beschlossen.

 

Nein zur Volksinitiative „Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten“:

Mit dieser Volksinitiative will man verbieten, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), hiesige Stiftungen, die AHV und die Pensionskassen Kriegsmaterialproduzenten finanziell unterstützen dürfen. Als solche gelten Unternehmungen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Dieser Begriff unterliegt jedoch kaum einer klaren Definition, zumal lediglich Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen davon ausgenommen sind. Auf andere hauptsächlich militärische Rüstungsgüter wird nicht eingegangen. Zudem verzichtet das Begehren darauf, das Kernproblem der mangelhaften Regulierung der Waffenexporte anzusprechen, weshalb die Initianten am Ziel vorbeischiessen. Die Einschränkungen mit der vorgesehenen Regelung sind für die Schweizer Rüstungsbetriebe zu gross, was letztlich vor allem die Armee schwächt. Diese kann ihre Handlungsfähigkeit nur über finanziell stabile einheimische Hersteller von Rüstungsmaterial sicherstellen. Ansonsten droht eine verstärkte Abhängigkeit von ausländischen Produzenten. Das hätte für die militärische Sicherheit der Bevölkerung und somit die Unabhängigkeit der Schweiz fatale Auswirkungen. Des Weiteren sollte man nicht zuletzt aus demografischen Gründen gerade bei den Pensionskassen mit solchen Anlagevorschriften vorsichtig sein. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage die Nein-Parole.

Herbstversammlung der SD Schweiz

 

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