Institutioneller Rahmenvertrag: Kein gangbarer Weg

 

Obwohl sich die Diskussion über den institutionellen Rahmenvertrag vor allem um dessen Bestandteile dreht, ist ein solches Abkommen für die Schweizer Demokraten (SD) keine Option. Die Schweiz würde damit EU-Recht übernehmen und das Volk verlöre die Möglichkeit, sich bei allfälligen Änderungen entsprechend zur Wehr zu setzen (Referendumsrecht). Ergäben sich infolge neuer Regelungen Streitigkeiten, so hätte jeweils der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort. Das vorgesehene Schiedsgericht ändert nichts daran. Des Weiteren müsste man wohl den Lohnschutz, der im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ausgehandelt wurde, empfindlich einschränken. Ohne diesen Mechanismus wären die einheimischen Arbeitnehmer dem Lohndumping schutzlos ausgeliefert. Auch die Unionsbürgerrichtlinie darf die Schweiz nicht einführen, zumal ein noch stärkeres Bevölkerungswachstum damit verbunden wäre. EU-Bürger könnten rascher von den hiesigen Sozialwerken profitieren, was ein immenser Anstieg der Kosten zur Folge hätte. Letztlich ist genauso die EU daran interessiert, mit der Schweiz Handel zu betreiben. Deshalb käme es niemals zu einer Kündigung der bilateralen Verträge oder des Freihandelsabkommens aus dem Jahr 1972.

 

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