Ein
Dossier voller Irrtümer: Die Wirtschaft
2. Die Irrtümer der Wirtschaft
Wirtschaftsverbände bejahen die Ausweitung
der Personenfreizügigkeit. Wie stark sie sich täuschen,
zeigt sich bereits aus ihren Zeitungsinseraten, welche die folgenden
Irrtümer beinhalten:
Vier Irrtümer bezüglich Personenfreizügigkeit:
Irrtum Nr. 1: Sie habe etwas
zu tun mit freiem Marktzutritt
In den Zeitungsinseraten wird argumentiert, es könnten „neue
Exportmärkte in den neuen EU-Ländern geöffnet“ werden.
Dies ist klar falsch. Die Märkte sind bereits geöffnet,
denn per 1. Mai 2004 wurden alle unsere Handelsverträge
mit der EU (v.a. Freihandelsabkommen 1972, Versicherungsabkommen
1989, Wirtschaftsdossiers der Bilateralen I) automatisch auf
die zehn neuen Mitglieds-Staaten ausgedehnt.
Irrtum Nr. 2: Sie habe zu tun
mit „wirtschaftlicher Öffnung“
Insbesondere das Beispiel der USA zeigt, dass freier Personenverkehr überhaupt
nichts mit „wirtschaftlicher Öffnung“ zu tun
hat. Die USA gelten als die vehementesten Verfechter des freien
Marktes und der „wirtschaftlichen Öffnung“;
aber gerade sie kämen nie und nimmer auf die Idee, die Personenfreizügigkeit
einzuführen.
Irrtum Nr. 3: Sie sei nötig,
um Arbeitskräfte zu holen
Es wird argumentiert, Personenfreizügigkeit sei nötig,
um Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Ländern zu holen.
Auch das ist ein fundamentaler Irrtum, denn wen man ins eigene
Land holen kann, ist immer eine Frage des einheimischen Rechts.
Dazu braucht es nie ein Personenfreizügigkeitsabkommen.
Leute, die wir in der Schweiz brauchen (von qualifizierten Spezialisten
bis zu Erntearbeitern für die Bauern) können wir selbstverständlich
auch ohne internationale Abkommen zu uns holen.
Irrtum Nr. 4: Sie bedeute eine „Ausweitung
der Bilateralen I“
Gezielt irreführend ist, wie in den Zeitungsinseraten gesagt
wird, es sei wichtig für die Wirtschaft, dass die „Bilateralen
Verträge I“ auf die zehn neuen EU-Staaten ausgedehnt
werde. Die Ausdehnung ist am 1. Mai 2004 automatisch erfolgt.
Ausnahme ist ein einziges Dossier: der freie Personenverkehr.
Also geht es jetzt nur noch um die Frage, ob wir mit den neuen
EU-Staaten freie Einwanderung vereinbaren wollen.
Binsenwahrheit Nr. 2:
Freier Personenverkehr hat überhaupt nichts
zu tun mit „Marktöffnung“ oder mit „freier
Wirtschaft“.
Die wahren Interessen der Wirtschaft
Nur zwei echte Anliegen und eine
echte Sorge
Ernst zu nehmen ist die Sorge von Wirtschaftsvertretern, die
EU könnte die „Bilateralen I“ kündigen,
falls wir die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten
ablehnen. Dass diese Sorge unbegründet ist, wird in Kapitel
7 dargestellt. Im Übrigen gibt es nur zwei echte Anliegen,
weshalb „die Wirtschaft“ an einem „Ja“ zum
freien Personenverkehr interessiert sein kann. Beide Anliegen
können auch ohne Einführung der generellen Personenfreizügigkeit
sichergestellt werden.
Anliegen Nr. 1: Arbeitnehmer
ins Ausland verlagern
Erstens gäbe die Personenfreizügigkeit unserer Wirtschaft
die Möglichkeit, Arbeitnehmer in die neuen EU-Staaten zu
verlagern, ohne dort eine Bewilligung einholen zu müssen.
Sollte dies wirklich das Ziel der Wirtschaft sein, so kann dies
auch ohne Personenfreizügigkeit mit den zehn neuen Staaten
direkt ausgehandelt werden (die Schweiz müsste dazu nur
die geeigneten Leute an die Verhandlungsfront schicken). Länder
wie Polen wären aus eigenem Interesse bereit, Schweizer
Arbeitskräfte einwandern zu lassen, ohne auf den generellen
freien Personenverkehr zu beharren.
Anliegen Nr. 2: Weniger Bürokratie
bei Arbeitnehmerimport
Personenfreizügigkeit würde der Wirtschaft zweitens
den Vorteil bringen, benötigte Arbeitnehmer ohne bürokratisches
Bewilligungsverfahren in die Schweiz zu holen. Auch dieses Problem
ist ohne freien Personenverkehr lösbar, nämlich durch
sinnvolle Anpassung des einheimischen Rechts. Es ist alles daran
zu setzen, der Wirtschaft zu ermöglichen, diejenigen Leute
zu importieren, die mithelfen, produktive Arbeitsplätze
zu erhalten und aufzubauen. Wer sollte gegen dieses Anliegen
sein? Doch wohl kaum diejenigen, die generell den freien Personenverkehr
befürworten (die politische Linke)!? Ebenso wenig diejenigen,
die seit jeher Verständnis für die Anliegen der Wirtschaft
haben (die politische Rechte).
Entscheidend ist immer, wer kommen
darf
Jeder Unternehmer weiss: Für den Erfolg seines Unternehmens
ist nie die Anzahl der Mitarbeiter entscheidend (Quantität),
sondern nur immer, wer als Mitarbeiter ausgewählt wird (Qualität).
Auch für ein Land kann niemals entscheidend sein, dass jedermann
kommen kann (Quantität), sondern nur immer, wer kommen darf.
Welche Art von Einwanderung werden wir haben: Nützliche
oder schädliche (Qualität)? Entscheidend ist: Werden
Leute kommen, die helfen, unser Land aufzubauen, oder solche,
die keine berufliche Bildung haben, die sich nicht integrieren
wollen, oder die ganz einfach von unserem Sozialsystem profitieren
wollen?
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