Personenfreizügikeit:
Ein Dossier voller Irrtümer
Freier Personenverkehr /(„Personenfreizügigkeit“)
mit den neuen EU-Staaten?
Ein Dossier voller Irrtümer
Wo stehen wir?
Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird im Juni 2005
nicht nur über „Schengen / Dublin“ abgestimmt
(eines der neun Dossiers der „Bilateralen Verträge
II“), sondern auch über die „Ausweitung des
freien Personenverkehrs auf die zehn neuen EU Staaten“.
Die Politikerinnen und Politiker werden sich also
sehr bald entscheiden müssen, welche Parolen sie für
diese beiden Volksabstimmungen fassen wollen.
Die öffentliche Diskussion betreffend Schengen
/ Dublin hat bereits begonnen. Beim Personenverkehr aber herrscht
weitgehend Ruhe. Das wird sich spätestens dann ändern,
wenn nach der Behandlung im Parlament (Dezember 2004) ab Januar
2005 Unterschriften für ein Referendum gesammelt werden.
Die vorliegende Schrift soll den politischen Entscheidungsträgern
die Problematik einer Ausweitung des Personenverkehrs vor Augen
führen.
Was bedeutet „freier Personenverkehr“?
Am 1. Mai 2004 traten die zehn neuen Staaten Estland,
Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Zypern
und Malta der EU bei (sog. „Osterweiterung“). Nun
steht die Schweiz vor der Entscheidung, ob der freie Personenverkehr
auch auf diese Länder ausgedehnt werden soll. Dabei gibt
es folgende zwei Möglichkeiten:
Freier Personenverkehr „Ja“:
Das bedeutet - wie der Name „freier“ Personenverkehr
sagt - freie Einwanderung. Ausländer erhalten einen Anspruch,
in die Schweiz einzuwandern (und umgekehrt). Das heisst, die
Einwanderung ist nicht mehr durch unsere Behörden kontrollierbar
und steuerbar.
Freier Personenverkehr „Nein“:
Das bedeutet, dass die Schweizer Behörden weiterhin
wie bisher entscheiden können, wer einwandern darf und wer
nicht. Die Zahlen der Einwanderer können also nach wie vor
beschränkt werden.
Die entscheidende Alternative ist also: Bei einem „Ja“ verlieren
die Schweizer Behörden jede Möglichkeit, zu entscheiden,
wie viele Menschen einwandern dürfen und welche Anforderung
sie erfüllen müssen, um zu uns zu kommen (weder die
Integrationswilligkeit noch die Arbeitsmentalität noch die
beruflichen Fähigkeiten dürfen eine Rolle spielen).
Bei einem „Nein“ bleibt alles beim Alten; die bisherigen
Kontroll- und Beschränkungsmöglichkeiten bei Einwanderungen
bleiben gewahrt.
Richtung Aufschwung oder Armut?
Unbestritten ist, dass die Schweiz auch in Zukunft
Einwanderung braucht. Absolut entscheidend ist aber, welche Art
von Einwanderung. Die Einwanderung, die wir uns seit 1990 geleistet
haben, war extrem schädlich. Während früher Leute
zum Arbeiten zu uns kamen, die mithalfen, unseren Wohlstand aufzubauen,
haben wir mehr und mehr Leute einwandern lassen, die uns Armut
bringen; und zwar in solch extremem Ausmass, wie es nur wenige
realisieren:
Seit 1991 ist die Bevölkerung der Schweiz -
trotz Stagnation der einheimischen Bevölkerung - um offiziell
700'000 Menschen gewachsen, also um mehr als das Total der Einwohner
der Städte Zürich, Basel und Genf (dazu kommen Kategorien
wie Asylbewerber, „vorläufig Aufgenommene“ etc.
sowie inoffiziell die „Papierlosen“, die auf bis
zu 300'000 geschätzt werden). Jahr für Jahr steigt
unsere Bevölkerung via Einwanderung um über 50'000,
was rund der Bevölkerung der Stadt Luzern entspricht. Wir
haben die weitaus höchste Einwanderung sämtlicher Industrienationen;
ja sogar das grösste Bevölkerungswachstum. Das sind
Dimensionen, wie wenn die EU seit 1990 um beinahe 50 Millionen
Menschen gewachsen wäre und jährlich gegen 4 Mio. EU-Einwanderer
dazu kämen!
Nun stellt sich die Frage, ob im kommenden Juni
2005 die Schweizer Grenzen noch weiter geöffnet werden sollen;
mit einem freien Personenverkehr, der - wie u.a. das Beispiel
der USA zeigt - nichts mit „wirtschaftlicher Öffnung“ zu
tun hat, sondern der einfach unseren Behörden die Möglichkeit
aus den Händen nimmt, zu bestimmen, wer kommen darf und
wer nicht.
Freie Wanderungsmöglichkeiten führen immer
und überall zu einer Nivellierung (Einebnung) des Wohlstands.
Da das Wohlstandsgefälle zwischen der Schweiz und den neuen
EU-Staaten sehr gross ist, würde die zusätzliche Personenfreizügigkeit
für unser Land zwangsläufig eine starke Nivellierung
nach unten bringen. Diese ökonomische Selbstverständlichkeit
lässt sich durch nichts und niemanden aufhalten, auch nicht
durch „flankierende Massnahmen“. Wenn der freie Personenverkehr
auf alle Staaten ausgeweitet wird, die neu der EU beitreten,
werden wir eine Armut importieren, wie wir sie in unserem Land
nicht mehr für möglich gehalten haben.
Es ist nicht schwer, eine Gesellschaft zu formen, bei der nur
eine kleine Elite im Wohlstand lebt. Das schafft jedes Drittweltland.
Unsere Elterngenerationen aber haben die Schweiz in nur 100 Jahren
vom Armenhaus in das reichste Land der Welt verwandelt, in welchem
auch die unteren Bevölkerungsschichten im Vergleich zum
Ausland einen erstaunlichen Wohlstand erlangten. Unsere Einwanderungspolitik
mit dem Kernpunkt Personenfreizügigkeit zerstört diese
grandiose Errungenschaft unserer Elterngenerationen.
Die meisten Befürworter der Personenfreizügigkeit unterliegen
einem der Irrtümer, die auf den
nächsten Seiten dargestellt sind.
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