Ein Dossier voller Irrtümer:
Die Bilateralen
Der Irrtum, ein „Nein“ würde
zur Kündigung der Bilateralen I führen
Um den Stimmbürger zu einem „Ja“ zu
bewegen, wird behauptet, die EU werde die „Bilateralen
I“ kündigen, wenn wir uns weigern, die Personenfreizügigkeit
auf die 10 neuen EU-Staaten auszuweiten.
Wenn die „Bilateralen I“ wirklich
auf dem Spiel stehen würden, wäre dies sehr ernst
zu nehmen. Die Sorge von Wirtschaftsvertretern wäre verständlich.
Es ist jedoch im höchsten Masse unwahrscheinlich, dass
die EU die Bilateralen I kündigen würde.
Schon eine brisante Notiz zeigt aber das Gegenteil!
Dass eine Kündigung erfolgen werde, wird insbesondere
vom Wirtschaftsverband „Economie-Suisse“ behauptet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser Verband den
(bezahlten) Auftrag übernommen hat, den Abstimmungskampf
für ein „Ja“ zu führen. Nun ist jedoch
ein E-Mail ausgerechnet des Economiesuisse-Vertreters in Brüssel
an seine Zentrale in Zürich bekannt geworden, in dem steht,
die EU wolle die Bilateralen I bei einem „Nein“ nicht
kündigen. Man solle jedoch „dies der SVP nicht sagen“.
Dieses E-Mail kann nicht überraschen. Auch
der Bundesrat hat in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats
nicht erklären können, wo die EU gedroht haben soll,
die Bilateralen I zu kündigen. Die EU wird sich hüten,
die Vorteile aufzugeben, die ihr die „Bilateralen I“ bringen.
Bei einer Kündigung könnte z.B. unser Land die Preise
für EU-Lastwagen beliebig anheben oder deren Durchfahrt
verbieten.
Die Möglichkeit eines „Nein“ wurde
uns eingeräumt
1999 hat uns die EU bei den „Bilateralen I“ bewusst
die Möglichkeit eingeräumt, bei der jetzigen EU-Osterweiterung „Nein“ zum
freien Personenverkehr zu sagen: Damals war bekannt, dass in
Kürze neue Staaten beitreten werden. Die EU hat jedoch
beim Abschluss der „Bilateralen I“ auf die Klausel
verzichtet, dass die Personenfreizügigkeit beim Beitritt
neuer EU-Staaten automatisch ausgeweitet werden müsse.
Im Abstimmungskampf zu den „Bilateralen
Verträgen I“ (Mai 2000) wurde denn auch den Schweizer
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von offizieller
Seite erklärt, unser Land könne bei der EU-Ost-Erweiterung
(also jetzt) in aller Freiheit entscheiden, ob sie eine Ausweitung
der Personenfreizügigkeit wünsche oder nicht. Es
ist inakzeptabel, wenn nun das Gegenteil behauptet wird.
Binsenwahrheit Nr. 8:
Die EU hat uns eben erst vertraglich ermöglicht,
die Ausweitung der Personenfreizügigkeit abzulehnen.
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