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Bern,
30. September 2007
Rettet den Schweizer Boden!
Bernhard Hess, Nationalrat und SD-Zentralpräsident, Bern
Wussten Sie, dass in der Schweiz jede
Sekunde ein Quadratmeter fruchtbares Land überbaut wird? So
scheint der letzte noch verbliebene unverbaute, kostbare Heimatboden
im Beton zu ersticken. Hemmungslos wird ausgezont, umgezont, entstehen
neue Siedlungs- und Überbauungsprojekte, werden Luxus-Wohnsiedlungen
gebaut. Oft sind es die schönsten Ecken in unserem Land, die
auf diese Weise Stück für Stück vernichtet werden.
Und nun will der Bundesrat auch noch die letzte Hürde herunterreissen,
indem er die so genannte «Lex Koller» gänzlich
abschaffen und somit den bislang limitierten Grundstückverkauf
an reiche Käufer aus dem Ausland völlig freigeben will.
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Rettet
den Schweizer Boden
Wir alle können und müssen es täglich
feststellen: Die Schweiz wird in atemberaubendem Tempo überbaut.
Der Druck der Wirtschaft und der Immobilienspekulation auf Schweizer
Grund und Boden übersteigt jedes Mass. Eine sichtbar fortschreitende
Verstädterung der Schweiz ist die Folge, eine praktisch
ungebremste Landvernichtung und Verödung unserer Heimat.
Es war die grosse Sorge um die Schweiz, um unseren Schweizer
Lebensraum, um unsere Schweizer Landschaften, die Franz Weber
vor über vierzig Jahren zu seiner ersten Rettungskampagne
im Engadin bewog, und es ist die gleiche Sorge und das gleiche
Gefühl brennender Dringlichkeit, das auch seinem im Juni
lancierten doppelten Volksbegehren „Rettet den Schweizer
Boden“ zu Grunde liegt.
Tandem- Initiative Nr. 1
« Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen »
Sie hat zum Ziel, dem Bund mehr Durchsetzungskraft in wichtigen
raumplanerischen Fragen zu verleihen: Alle „umwelt- und
landschaftsbelastenden Anlagen“ – dazu zählen
Industriekomplexe, Flugplätze, Einkaufszentren
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• Tandem-Initiative
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«Ausverkauf
der Heimat» – Eine Chronologie
SD/He. Seit über 40 Jahren
ist der «Ausverkauf der Heimat» ein Thema der Schweizer
Politik. Verschiedene Bundesräte erliessen Regeln über
den Grundstücksverkauf an Ausländer. Einzig die Nationale
Aktion (NA) und die Nachfolgepartei Schweizer Demokraten (SD)
bekämpften den Ausverkauf des Heimatbodens teilweise mit
Achtungserfolgen.
Die Regeln über den Grundstückverkauf
an Personen im Ausland wurden als Lex von Moos, Lex Celio, Lex
Furgler, Lex Friedrich und Lex Koller bekannt. Eine Chronologie:
1. April 1961: Nach Vorstössen im eidgenössischen
Parlament wird durch einen Bundesbeschluss, die Lex von Moos,
der Grundstückerwerb durch Personen im Ausland einer Bewilligungspflicht
unterstellt. Der Beschluss lässt den Kantonen grossen Spielraum.
2. Juli 1967: Die linke Volksinitiative «gegen
die Bodenspekulation» wird mit 67,3 Prozent Nein verworfen,
doch weisen alle Grossstädte annehmende Mehrheiten auf.
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Bern,
27. Februar 2006
SD gegen Aufhebung der Lex Koller
Die Schweizer Demokraten (SD) lehnen in ihrer
Vernehmlassungsantwort die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller
(Begrenzung von Grundstückerwerb durch Personen im Ausland)
in aller Form ab. Sie verlangen vielmehr die Prüfung der
Möglichkeiten der künftigen Abwehr von spekulativem,
anlagesuchendem Kapital in der Schweiz bei einer allfälligen,
aber zu erwartenden, künftigen Konsolidierung der Weltwirtschaft.
Die vorgeschlagenen raumplanerischen Massnahmen gegen die Ausuferung
des Ferienwohnungsbaus unterstützen sie.
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Vernehmlassungsantwort
der Schweizer Demokraten (SD) zur Aufhebung des Bundesgesetzes über
den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex
Koller) und zur Änderung des Raumplanungsgesetzes
Sie haben uns eingeladen, am vorerwähnten Vernehmlassungsverfahren
teilzunehmen. Nachstehend teilen wir Ihnen unsere ablehnende Haltung
zur vorgeschlagenen ersatzlosen Aufhebung der Lex Koller und unsere Überlegungen
zur geplanten Änderung des Raumplanungsgesetzes mit.
Schluss mit dem Etikettenschwindel
Das Gesetzeswerk wurde im Laufe der 60er (Lex von Moos) und der
70er Jahre (Lex Furgler) des letzten Jahrhunderts gegen
den Ausverkauf der Heimat
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