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  Schweizer Demokraten SD
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Tel 031 974 20 10
Fax 031 974 20 11

 

Ausländerkriminalität stoppen – Grenzkontrollen wieder einführen!
Die Schweizer Demokraten (SD) sind äusserst besorgt über die aktuelle Situation in den Bereichen Kriminalität und Sicherheit. Sie fordern deshalb eine dringend nötige Verschärfung des Strafrechts, indem Ausländer bei schweren Delikten nach Verbüssung der Strafe konsequent ausgeschafft werden können. Aufgrund der beunruhigenden kriminellen Aktivitäten von einreisenden Ausländern ist das Schengen-Abkommen auszusetzen und Grenzkontrollen wieder einzuführen.
Die jüngst veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundes für das Jahr 2009 hat äusserst besorgniserregende Zahlen zutage gefördert. So gehen 48 Prozent der kriminellen Taten auf das Konto von Ausländern.

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Scharfer Protest der Schweizer Demokraten
Die Schweizer Demokraten (SD) protestieren aufs Schärfste gegen den Beschluss des Nationalrates, illegale Aufenthalter – beschönigend „Sans-papiers“ genannt – Berufslehren machen zu lassen. Das Parlament zieht damit das von ihm selbst erlassene Ausländergesetz ins Lächerliche. Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, hat hier keinen Anspruch auf Ausbildung, sondern nur die Pflicht, umgehend das Land zu verlassen. Der nationalrätliche Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht der jungen Schweizerinnen und Schweizer, die wegen der Masseneinwanderung schon jetzt grosse Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden.
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Kulturschaffende und Kirchenvertreter kämpfen gegen das Ausländer- und Asylgesetz

Sie kochen ihr Moralsüppchen

Asyl- und Ausländergesetz: Missbräuche stoppen!
Bernhard Hess, Nationalrat und SD-Zentralpräsident, Bern
Am 24. September 2006 werden wir über das revidierte Asylgesetz und ein neues Ausländergesetz abzustimmen haben. Das Asylgesetz regelt das Verfahren von Asylbewerbern von der Einreichung des Gesuchs bis zur Aufnahme, bzw. Ablehnung. Das Ausländergesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt und die allfällige Wegweisung von Ausländern. Es gilt faktisch nur für Personen, die nicht aus den EU-Staaten stammen, da der Aufenthalt der EU-Staatsangehörigen durch das – durch die SD bekämpfte – Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt ist.

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Ausländer-Statistik: Deutsche kommen, Ex-Jugoslawen gehen
Die Zahl der in der Schweiz wohnhaften EU- und EFTA- Bürger nimmt weiter zu. Besonders deutsche Staatsbürger machen sich das Freizügigkeitsabkommen zu nutze und überrennen die Schweiz.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU wirke sich weiterhin auf die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aus, teilte das Bundesamt für Migration (BFM) am Dienstag mit. Parallel zum Anstieg der Bürger aus EU- und EFTA-Staaten sei die Zahl der Ausländer aus Nicht-EU-Staaten erneut gesunken.
Ende August August lebten 621 394 Menschen aus Nicht-EU-Staaten in der Schweiz. Dies entspricht einem Rückgang von 0,8 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode.

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02.024 n Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Anträge Hess Bernhard
vom 26. April 2004

Art. 2a
1. Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohles der Schweiz und der gesamten Wirtschaft;
Begründung:
Die vorgeschlagene Formulierung ist zu stark auf die rein wirtschaftlichen Bedürfnisse in der Ausländerpolitik fokussiert. Das Gesamtwohl der Gemeinschaft Schweiz muss jedoch vor materiellen Interessen stehen.
Art. 2b
1. Ziel der Integration ist ein Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Basis gemeinsamer christlich-abendländischer Grundwerte...
Begründung:
Die Grundwerte müssen kurz definiert werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die mitteleuropäischen Werte als Leitkultur erhalten bleiben.
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44/ 02.060 n Asylgesetz. Teilrevision (SPK) Rückweisung Hess Bernhard
vom 26. April 2004
Das teilrevidierte Asylgesetz ist an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates zurückzuweisen mit dem Auftrag:
  • rechtliche Grundlagen für die Führung von Bundes-Rückführungszentren zu schaffen;
  • Asylbewerber während der erwerbslosen Zeitspanne für gemeinnützige Arbeit zu Gunsten der Allgemeinheit anzuhalten;
  • Die Entwicklungshilfe an diejenigen Staaten einzustellen, die sich bei den Rückführungen nicht kooperativ verhalten.

Anträge Hess Bernhard vom 26. April 2004
Art. 22 Verfahren am Flughafen
5 Die asylsuchende Person kann am Flughafen oder ausnahmsweise an einem anderen geeigneten Ort unbefrist festgehalten.
Begründung:
Nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid kann die weitere Festhaltung in einem Ausschaffungsgefängnis erfolgen.
Art. 23 Vorsorgliche Wegweisung am Flughafen
4 ... Wird die asylsuchende Person weggewiesen, so kann sie nicht länger als bis zur nächsten regulären Flugverbindung in den Heimat-, Herkunfts- oder Drittstaat, längstens aber 14 Tage am
Flughafen festgehalten werden.
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02.024 n Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

Rückweisung Hess Bernhard

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer ist mit folgenden Auflagen an den Bundesrat zurückzuweisen:

Die Zahl der in einem Jahr einwandernden Personen, einschliesslich derjenigen, die ein Asylgesuch stellen, oder deren Wegweisung weder möglich, zulässig noch zumutbar ist, darf nicht höher sein als die der im Vorjahr ausgewanderten Personen. Nicht mitgezählt werden:
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