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Ausländerkriminalität
stoppen – Grenzkontrollen wieder einführen!
Die Schweizer Demokraten (SD) sind äusserst
besorgt über die aktuelle Situation in den Bereichen Kriminalität
und Sicherheit. Sie fordern deshalb eine dringend nötige Verschärfung
des Strafrechts, indem Ausländer bei schweren Delikten nach
Verbüssung der Strafe konsequent ausgeschafft werden können. Aufgrund
der beunruhigenden kriminellen Aktivitäten von einreisenden
Ausländern ist das Schengen-Abkommen auszusetzen und Grenzkontrollen
wieder einzuführen.
Die jüngst veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundes
für das Jahr 2009 hat äusserst besorgniserregende Zahlen
zutage gefördert. So gehen 48 Prozent der kriminellen Taten
auf das Konto von Ausländern.
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Scharfer Protest
der Schweizer Demokraten
Die Schweizer Demokraten (SD) protestieren aufs
Schärfste gegen den Beschluss des
Nationalrates, illegale Aufenthalter – beschönigend „Sans-papiers“ genannt – Berufslehren
machen zu lassen. Das Parlament zieht
damit das von ihm selbst erlassene Ausländergesetz ins Lächerliche.
Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, hat hier keinen Anspruch
auf Ausbildung, sondern nur die Pflicht, umgehend das Land zu verlassen. Der
nationalrätliche Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht der
jungen Schweizerinnen und Schweizer, die wegen der Masseneinwanderung
schon jetzt grosse Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden.
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Kulturschaffende und Kirchenvertreter
kämpfen gegen das Ausländer- und Asylgesetz
Sie kochen ihr Moralsüppchen
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Asyl- und Ausländergesetz: Missbräuche
stoppen!
Bernhard Hess, Nationalrat und SD-Zentralpräsident,
Bern
Am 24. September 2006 werden wir über das revidierte Asylgesetz
und ein neues Ausländergesetz abzustimmen haben. Das Asylgesetz
regelt das Verfahren von Asylbewerbern von der Einreichung des
Gesuchs bis zur Aufnahme, bzw. Ablehnung. Das Ausländergesetz
regelt die Einreise, den Aufenthalt und die allfällige Wegweisung
von Ausländern. Es gilt faktisch nur für Personen, die
nicht aus den EU-Staaten stammen, da der Aufenthalt der EU-Staatsangehörigen
durch das – durch die SD bekämpfte – Personenfreizügigkeitsabkommen
geregelt ist.
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Ausländer-Statistik:
Deutsche kommen, Ex-Jugoslawen gehen
Die Zahl der in der Schweiz wohnhaften EU- und
EFTA- Bürger nimmt weiter zu. Besonders deutsche Staatsbürger
machen sich das Freizügigkeitsabkommen zu nutze und überrennen
die Schweiz.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU wirke
sich weiterhin auf die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung
in der Schweiz aus, teilte das Bundesamt für Migration (BFM)
am Dienstag mit. Parallel zum Anstieg der Bürger aus EU- und
EFTA-Staaten sei die Zahl der Ausländer aus Nicht-EU-Staaten
erneut gesunken.
Ende August August lebten 621 394 Menschen aus Nicht-EU-Staaten
in der Schweiz. Dies entspricht einem Rückgang von 0,8 Prozent
gegenüber der Vorjahresperiode.
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02.024 n
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Anträge Hess Bernhard vom 26. April
2004
Art. 2a
1. Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen
und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohles der
Schweiz und der gesamten Wirtschaft;
Begründung:
Die vorgeschlagene Formulierung ist zu stark auf die rein wirtschaftlichen
Bedürfnisse in der Ausländerpolitik fokussiert. Das
Gesamtwohl der Gemeinschaft Schweiz muss jedoch vor materiellen
Interessen stehen.
Art. 2b
1. Ziel der Integration ist ein Zusammenleben der einheimischen
und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Basis gemeinsamer
christlich-abendländischer Grundwerte...
Begründung:
Die Grundwerte müssen kurz definiert werden. Es muss darauf
geachtet werden, dass die mitteleuropäischen Werte als Leitkultur
erhalten bleiben.
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44/ 02.060
n Asylgesetz. Teilrevision (SPK) Rückweisung Hess Bernhard
vom 26. April 2004
Das teilrevidierte Asylgesetz ist an die Staatspolitische
Kommission des Nationalrates zurückzuweisen mit dem Auftrag:
-
rechtliche Grundlagen für
die Führung von Bundes-Rückführungszentren zu
schaffen;
-
Asylbewerber während der
erwerbslosen Zeitspanne für gemeinnützige Arbeit
zu Gunsten der Allgemeinheit anzuhalten;
-
Die Entwicklungshilfe an diejenigen
Staaten einzustellen, die sich bei den Rückführungen
nicht kooperativ verhalten.
Anträge Hess Bernhard vom 26.
April 2004
Art. 22 Verfahren am Flughafen
5 Die asylsuchende Person kann am Flughafen oder ausnahmsweise
an einem anderen geeigneten Ort unbefrist festgehalten.
Begründung:
Nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid kann die
weitere Festhaltung in einem Ausschaffungsgefängnis erfolgen.
Art. 23 Vorsorgliche Wegweisung am Flughafen
4 ... Wird die asylsuchende Person weggewiesen, so kann sie nicht
länger als bis zur nächsten regulären Flugverbindung
in den Heimat-, Herkunfts- oder Drittstaat, längstens aber
14 Tage am
Flughafen festgehalten werden.
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02.024 n
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
(AuG)
Rückweisung Hess Bernhard
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen
und Ausländer ist mit folgenden Auflagen an den Bundesrat
zurückzuweisen:
Die Zahl der in einem Jahr einwandernden Personen,
einschliesslich derjenigen, die ein Asylgesuch stellen, oder
deren Wegweisung weder möglich, zulässig noch zumutbar
ist, darf nicht höher sein als die der im Vorjahr ausgewanderten
Personen. Nicht mitgezählt werden:
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