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Baris - Täter oder Opfer?
Dieses Video zeigt die "Geschichte" des in sein Heimatland Türkei ausgeschafften Gewalttäters "Baris". Ist er etwa ein Unschuldslamm, dem unrecht angetan wurde? Diese informative und realitätsbezogene Lebensgeschichte präsentierte das Schweizer Fernsehen am 30.03.11 in der Sendung "Reporter". Chapeau!

Hier geht es ins SF Videoportal direkt zur Sendung Reporter, Titel: • Der Ausgeschaffte
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Kriminelle Ausländer ausweisen!
Von René Kunz, Grossrat, SD-Kantonalpräsident Aargau, Reinach

In kaum einem anderen Land Europas leben so viele Ausländer wie in der Schweiz. Der überwiegende Teil davon respektiert unsere Gesetze. Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft. Sie begehen schwere Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit und unser Leben.

Fakt ist: Rund die Hälfte aller Straftäter sind Ausländer. Kriminelle Banden, welche von den offenen Grenzen profitieren, gehen in der Schweiz auf Einbruchstour. Viele Kriminelle nutzen den Asylweg um in der Schweiz ihren Machenschaften nachzugehen. Daher überrascht es nicht, dass sich der Ausländeranteil bei den Verurteilungen in den letzten 25 Jahren um 65% erhöht hat. Dabei zeigt sich, dass bei schweren Straftaten die Ausländeranteile in Prozentzahlen dargestellt - besonders hoch sind:

· Tötungsdelikte: 59%
· Schwere Körperverletzung: 54%
· Einbruchsdiebstahl: 57%
· Vergewaltigung: 62%
· Menschenhandel: 91%
· Freiheitsberaubung/Entführung: 56%

Betrachtet man den Ausländeranteil in den Gefängnissen, verdeutlicht sich diese Problematik noch stärker: 2009 waren 70,2% aller Inhaftierten ausländischer Herkunft. Unsere Luxusgefängnisse haben schon lange keine abschreckende Wirkung mehr. Auch Sozialmissbrauch muss entschieden bekämpft werden. Der Ausländeranteil der Sozialleistungsempfänger in der Schweiz ist überdurchschnittlich hoch. So beziehen die Ausländer, welche einen Bevölkerungsanteil von 21,7% ausmachen, 44,2% der Sozialhilfe und mehr als 34,5% der IV-Renten.

Konsequent ausschaffen!

Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich nicht mehr sicher im eigenen Land. Aus diesen Gründen hat die SVP die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer – die Ausschaffungsinitiative – lanciert, die nun am 28. November zur Abstimmung kommt. Sie verbessert die heutige Rechtslage und schafft Klarheit und mehr Sicherheit:

Ausländer, die sich nicht an unsere Gesetze halten, die kriminell werden oder missbräuchlich Sozialleistungen beziehen, werden konsequent ausgeschafft und mit einer Einreisesperre von mindestens fünf Jahren belegt.

Der Grundsatz, dass kriminelle Ausländer aus der Schweiz auszuschaffen sind, wird neu auf Verfassungsstufe festgehalten. Damit bekommt der Ausweisungsgrundsatz eine stärkere Legitimation und ist für alle Kantone gleichermassen verbindlich. Die bisherige «kann»-Regelung (Art. 62, 63, 68 AuG) für Ausschaffungen wird neu zu zwingendem Recht: Ein krimineller Ausländer ist ohne Wenn und Aber auszuschaffen. Die Behörden haben diesbezüglich keinen schwammigen Ermessensspielraum mehr, und die langwierige Ausweisungspraxis wird somit straffer gehandhabt. Die Ausweisung ist nicht mehr nur eine fremdenpolizeiliche Massnahme, sondern steht in direktem Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat. Damit erhält die Ausweisung wieder einen ähnlichen Stellenwert wie der frühere strafrechtliche Landesverweis, welcher der Bestrafung des Täters diente.

Selbst das Bundesamt für Migration geht davon aus, dass die Ausschaffungsinitiative Wirkung zeigen wird. Im Jahr 2008 konnten mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen rund 350-400 straffällige Ausländer ausgeschafft werden (Ausländer mit Niederlassungsbewilligung). Das Bundesamt geht davon aus, dass mit der Ausschaffungsinitiative fast vier Mal mehr, nämlich 1484 kriminelle Ausländer hätten ausgeschafft werden können. Die Ausschaffungsinitiative formuliert klare Tatbestände, bei deren Erfüllung das Aufenthaltsrecht und sämtliche Rechtsansprüche auf weiteren Aufenthalt erlöschen. Die Frage der Ausweisung fällt somit nicht mehr in das Ermessen der Behörden.

Initiative schafft Klarheit

Folgende Delikte werden von der Volksinitiative erfasst und führen zur Ausweisung aus der Schweiz:

  • Tötungsdelikte wie vorsätzliche Tötung, Mord oder Totschlag
  • Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte, sexuelle Nötigung und Schändung
  • Andere Gewaltdelikte wie Raub, schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens sowie Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
  • Menschenhandel
  • Drogenhandel
  • Einbruchsdelikte
  • Missbräuchliches Beziehen von Sozialversicherungsleistungen und/oder der Sozialhilfe

Da durch die Ausschaffungsinitiative die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angestrebt wird, entspricht dieser Verfassungsgrundsatz auch internationalem Recht. Der Grundsatz der Nichtrückschiebung (Non-Refoulement) besagt, dass niemand in ein Land ausgeschafft werden darf, in dem er verfolgt wird oder in welchem ihm Folter oder eine andere Art unmenschlicher Behandlung droht (vgl. Art. 25 BV). Allerdings gilt auch dies nicht absolut, wie Art. 33 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zeigt: Ist der Flüchtling eine Gefahr für den Aufenthaltsstaat, so kann dieser nicht gezwungen werden, dem betreffenden Straftäter weiterhin Aufenthalt zu gewähren.

Erschreckende Kriminalitätszahlen

Es ist leider eine Tatsache, dass in unseren schweizerischen Gefängnissen und Haftanstalten über 70 Prozent (im Kanton Aargau über 76 Prozent) der Insassen Ausländer sind. Wenn jetzt nicht eine härtere Gangart - sprich Ausschaffung von kriminellen Ausländern - vorangetrieben wird, werden wir in Kürze im Sicherheitsbereich unlösbare Probleme bekommen.
Kriminelle Ausländer, welche unser Rechts- und Gesellschaftssystem mit Füssen treten, haben bei uns nichts (mehr) verloren und sind auszuweisen. Unsere Gerichtsbehörden müssen endlich aufwachen und aufhören, bei der Verurteilung von Tätern deren sozialen oder gar Migrations-Hintergrund usw. strafmildernd zu berücksichtigen. Ein grosser Teil der Bevölkerung ist beunruhigt, denn Einbrüche, Diebstähle, Rasertote, Mord, Totschlag, Vergewaltigungen und andere kriminelle Handlungen haben ein erschreckend hohes Ausmass angenommen. Diese Fakten sind real!

Die Gewaltbereitschaft wird sich auch in Zukunft nicht unwesentlich ändern, wenn man einfach darüber hinweggeschaut, oder meint - «Mich geht das ja überhaupt nichts an!». Gewalt ist kein Kavaliersdelikt! Die zunehmende Gewaltbereitschaft ist nicht nur im Kanton Aargau - sondern schweizweit - spürbar und darf weder geleugnet noch beschönigt werden. Wie in einem Rausch von Gewalt - schlagen, treten oder misshandeln Gewalttäter skrupellos meist völlig wehrlose Mitmenschen. Die brutale, aggressive und hemmungslose Triebhaftigkeit dieser Delinquenten findet gar ihren Ausdruck, indem sie Menschen, welche ihnen zufällig auf der Strasse begegnen, erbarmungslos zusammenschlagen und misshandeln.

Damit wir in Zukunft wieder ein bisschen sicherer leben können, empfehle ich den Stimmberechtigten am 28.11.2010 ein Ja zur Ausschaffungsinitiative in die Urne zu legen! Aber Achtung – stimmen Sie hingegen Nein beim Gegenentwurf, da dies eine unnütze Mogelpackung ist!

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Es wird eng!
Von Ueli Brasser, Gemeinderat, SD-Zentralpräsident, Zürich
Es wird eng in der Schweiz. Unser kleines Land zählt heute mit 7,8 Millionen Menschen eine halbe Million mehr Einwohner als noch vor zehn Jahren. Die Zunahme ist prozentual stärker als überall sonst in Europa. 500 Menschen leben durchschnittlich pro bebaubarem Quadratkilometer – die Schweiz ist eines der am dichtest bevölkerten Länder der Welt!

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Ausländerkriminalität stoppen – Grenzkontrollen wieder einführen!
Die Schweizer Demokraten (SD) sind äusserst besorgt über die aktuelle Situation in den Bereichen Kriminalität und Sicherheit. Sie fordern deshalb eine dringend nötige Verschärfung des Strafrechts, indem Ausländer bei schweren Delikten nach Verbüssung der Strafe konsequent ausgeschafft werden können. Aufgrund der beunruhigenden kriminellen Aktivitäten von einreisenden Ausländern ist das Schengen-Abkommen auszusetzen und Grenzkontrollen wieder einzuführen.
Die jüngst veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundes für das Jahr 2009 hat äusserst besorgniserregende Zahlen zutage gefördert. So gehen 48 Prozent der kriminellen Taten auf das Konto von Ausländern.

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Scharfer Protest der Schweizer Demokraten
Die Schweizer Demokraten (SD) protestieren aufs Schärfste gegen den Beschluss des Nationalrates, illegale Aufenthalter – beschönigend „Sans-papiers“ genannt – Berufslehren machen zu lassen. Das Parlament zieht damit das von ihm selbst erlassene Ausländergesetz ins Lächerliche. Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, hat hier keinen Anspruch auf Ausbildung, sondern nur die Pflicht, umgehend das Land zu verlassen. Der nationalrätliche Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht der jungen Schweizerinnen und Schweizer, die wegen der Masseneinwanderung schon jetzt grosse Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden.
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Kulturschaffende und Kirchenvertreter kämpfen gegen das Ausländer- und Asylgesetz

Sie kochen ihr Moralsüppchen

Asyl- und Ausländergesetz: Missbräuche stoppen!
Bernhard Hess, Nationalrat und SD-Zentralpräsident, Bern
Am 24. September 2006 werden wir über das revidierte Asylgesetz und ein neues Ausländergesetz abzustimmen haben. Das Asylgesetz regelt das Verfahren von Asylbewerbern von der Einreichung des Gesuchs bis zur Aufnahme, bzw. Ablehnung. Das Ausländergesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt und die allfällige Wegweisung von Ausländern. Es gilt faktisch nur für Personen, die nicht aus den EU-Staaten stammen, da der Aufenthalt der EU-Staatsangehörigen durch das – durch die SD bekämpfte – Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt ist.

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Ausländer-Statistik: Deutsche kommen, Ex-Jugoslawen gehen
Die Zahl der in der Schweiz wohnhaften EU- und EFTA- Bürger nimmt weiter zu. Besonders deutsche Staatsbürger machen sich das Freizügigkeitsabkommen zu nutze und überrennen die Schweiz.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU wirke sich weiterhin auf die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aus, teilte das Bundesamt für Migration (BFM) am Dienstag mit. Parallel zum Anstieg der Bürger aus EU- und EFTA-Staaten sei die Zahl der Ausländer aus Nicht-EU-Staaten erneut gesunken.
Ende August August lebten 621 394 Menschen aus Nicht-EU-Staaten in der Schweiz. Dies entspricht einem Rückgang von 0,8 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode.

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02.024 n Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Anträge Hess Bernhard
vom 26. April 2004

Art. 2a
1. Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohles der Schweiz und der gesamten Wirtschaft;
Begründung:
Die vorgeschlagene Formulierung ist zu stark auf die rein wirtschaftlichen Bedürfnisse in der Ausländerpolitik fokussiert. Das Gesamtwohl der Gemeinschaft Schweiz muss jedoch vor materiellen Interessen stehen.
Art. 2b
1. Ziel der Integration ist ein Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Basis gemeinsamer christlich-abendländischer Grundwerte...
Begründung:
Die Grundwerte müssen kurz definiert werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die mitteleuropäischen Werte als Leitkultur erhalten bleiben.
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44/ 02.060 n Asylgesetz. Teilrevision (SPK) Rückweisung Hess Bernhard
vom 26. April 2004
Das teilrevidierte Asylgesetz ist an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates zurückzuweisen mit dem Auftrag:
  • rechtliche Grundlagen für die Führung von Bundes-Rückführungszentren zu schaffen;
  • Asylbewerber während der erwerbslosen Zeitspanne für gemeinnützige Arbeit zu Gunsten der Allgemeinheit anzuhalten;
  • Die Entwicklungshilfe an diejenigen Staaten einzustellen, die sich bei den Rückführungen nicht kooperativ verhalten.

Anträge Hess Bernhard vom 26. April 2004
Art. 22 Verfahren am Flughafen
5 Die asylsuchende Person kann am Flughafen oder ausnahmsweise an einem anderen geeigneten Ort unbefrist festgehalten.
Begründung:
Nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid kann die weitere Festhaltung in einem Ausschaffungsgefängnis erfolgen.
Art. 23 Vorsorgliche Wegweisung am Flughafen
4 ... Wird die asylsuchende Person weggewiesen, so kann sie nicht länger als bis zur nächsten regulären Flugverbindung in den Heimat-, Herkunfts- oder Drittstaat, längstens aber 14 Tage am
Flughafen festgehalten werden.
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02.024 n Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

Rückweisung Hess Bernhard

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer ist mit folgenden Auflagen an den Bundesrat zurückzuweisen:

Die Zahl der in einem Jahr einwandernden Personen, einschliesslich derjenigen, die ein Asylgesuch stellen, oder deren Wegweisung weder möglich, zulässig noch zumutbar ist, darf nicht höher sein als die der im Vorjahr ausgewanderten Personen. Nicht mitgezählt werden:
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