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Baris -
Täter oder Opfer?
Dieses Video zeigt die "Geschichte" des in sein Heimatland
Türkei ausgeschafften Gewalttäters "Baris".
Ist er etwa ein Unschuldslamm, dem unrecht angetan wurde? Diese
informative und realitätsbezogene Lebensgeschichte präsentierte
das Schweizer Fernsehen am 30.03.11 in der Sendung "Reporter".
Chapeau!
Hier geht es ins SF Videoportal direkt zur Sendung
Reporter, Titel: • Der
Ausgeschaffte
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Kriminelle
Ausländer ausweisen!
Von René Kunz, Grossrat, SD-Kantonalpräsident Aargau,
Reinach
In kaum einem anderen Land Europas leben
so viele Ausländer wie in der Schweiz. Der überwiegende
Teil davon respektiert unsere Gesetze. Viel zu viele Ausländer
missachten jedoch unsere Gastfreundschaft. Sie begehen schwere
Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit
und unser Leben.
Fakt ist: Rund die
Hälfte aller Straftäter sind Ausländer. Kriminelle
Banden, welche von den offenen Grenzen profitieren, gehen in
der Schweiz auf Einbruchstour. Viele Kriminelle nutzen den
Asylweg um in der Schweiz ihren Machenschaften nachzugehen.
Daher überrascht es nicht, dass sich der Ausländeranteil
bei den Verurteilungen in den letzten 25 Jahren um 65% erhöht
hat. Dabei zeigt sich, dass bei schweren Straftaten die Ausländeranteile
in Prozentzahlen dargestellt - besonders hoch sind:
· Tötungsdelikte: 59%
· Schwere Körperverletzung: 54%
· Einbruchsdiebstahl: 57%
· Vergewaltigung: 62%
· Menschenhandel: 91%
· Freiheitsberaubung/Entführung: 56%
Betrachtet man den Ausländeranteil in den Gefängnissen,
verdeutlicht sich diese Problematik noch stärker: 2009
waren 70,2% aller Inhaftierten ausländischer Herkunft. Unsere Luxusgefängnisse haben
schon lange keine abschreckende Wirkung mehr.
Auch Sozialmissbrauch muss entschieden bekämpft werden. Der
Ausländeranteil der Sozialleistungsempfänger in der
Schweiz ist überdurchschnittlich hoch. So beziehen
die Ausländer, welche einen Bevölkerungsanteil von
21,7% ausmachen, 44,2% der Sozialhilfe und mehr als 34,5% der
IV-Renten.
Konsequent ausschaffen!
Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich
nicht mehr sicher im eigenen Land. Aus diesen Gründen hat
die SVP die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller
Ausländer – die Ausschaffungsinitiative – lanciert,
die nun am 28. November zur Abstimmung kommt. Sie verbessert
die heutige Rechtslage und schafft Klarheit und mehr Sicherheit:
Ausländer, die sich nicht an unsere Gesetze
halten, die kriminell werden oder missbräuchlich Sozialleistungen
beziehen, werden konsequent ausgeschafft und mit einer Einreisesperre
von mindestens fünf Jahren belegt.
Der Grundsatz, dass kriminelle Ausländer aus
der Schweiz auszuschaffen sind, wird neu auf Verfassungsstufe
festgehalten. Damit bekommt der Ausweisungsgrundsatz eine stärkere
Legitimation und ist für alle Kantone gleichermassen verbindlich.
Die bisherige «kann»-Regelung (Art. 62, 63, 68 AuG)
für Ausschaffungen wird neu zu zwingendem Recht: Ein
krimineller Ausländer ist ohne Wenn und Aber auszuschaffen. Die
Behörden haben diesbezüglich keinen schwammigen Ermessensspielraum
mehr, und die langwierige Ausweisungspraxis wird somit straffer
gehandhabt. Die Ausweisung ist nicht mehr nur eine fremdenpolizeiliche
Massnahme, sondern steht in direktem Zusammenhang mit der Begehung
einer Straftat. Damit erhält die Ausweisung wieder einen ähnlichen
Stellenwert wie der frühere strafrechtliche Landesverweis,
welcher der Bestrafung des Täters diente.
Selbst das Bundesamt für Migration geht davon
aus, dass die Ausschaffungsinitiative Wirkung zeigen wird. Im
Jahr 2008 konnten mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen rund
350-400 straffällige Ausländer ausgeschafft werden
(Ausländer mit Niederlassungsbewilligung). Das Bundesamt
geht davon aus, dass mit der Ausschaffungsinitiative
fast vier Mal mehr, nämlich 1484 kriminelle Ausländer
hätten ausgeschafft werden können. Die Ausschaffungsinitiative
formuliert klare Tatbestände, bei deren Erfüllung das
Aufenthaltsrecht und sämtliche Rechtsansprüche auf
weiteren Aufenthalt erlöschen. Die Frage
der Ausweisung fällt somit nicht mehr in das Ermessen der
Behörden.
Initiative schafft Klarheit
Folgende Delikte werden von der Volksinitiative
erfasst und führen zur Ausweisung aus der Schweiz:
-
Tötungsdelikte wie vorsätzliche
Tötung, Mord oder Totschlag
-
Vergewaltigung oder andere schwere
Sexualdelikte, sexuelle Nötigung und Schändung
-
Andere Gewaltdelikte wie Raub,
schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens sowie
Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
-
Menschenhandel
-
Drogenhandel
-
Einbruchsdelikte
-
Missbräuchliches Beziehen
von Sozialversicherungsleistungen und/oder der Sozialhilfe
Da durch die Ausschaffungsinitiative die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angestrebt wird,
entspricht dieser Verfassungsgrundsatz auch internationalem Recht.
Der Grundsatz der Nichtrückschiebung (Non-Refoulement) besagt,
dass niemand in ein Land ausgeschafft werden darf, in dem er
verfolgt wird oder in welchem ihm Folter oder eine andere Art
unmenschlicher Behandlung droht (vgl. Art. 25 BV). Allerdings
gilt auch dies nicht absolut, wie Art. 33 des Abkommens über
die Rechtsstellung der Flüchtlinge zeigt: Ist der Flüchtling
eine Gefahr für den Aufenthaltsstaat, so kann dieser nicht
gezwungen werden, dem betreffenden Straftäter weiterhin
Aufenthalt zu gewähren.
Erschreckende Kriminalitätszahlen
Es ist leider eine Tatsache, dass in unseren schweizerischen
Gefängnissen und Haftanstalten über 70 Prozent (im
Kanton Aargau über 76 Prozent) der Insassen Ausländer
sind. Wenn jetzt nicht eine härtere Gangart - sprich Ausschaffung
von kriminellen Ausländern - vorangetrieben wird, werden
wir in Kürze im Sicherheitsbereich unlösbare Probleme
bekommen.
Kriminelle Ausländer, welche unser Rechts- und Gesellschaftssystem
mit Füssen treten, haben bei uns nichts (mehr) verloren
und sind auszuweisen. Unsere Gerichtsbehörden müssen
endlich aufwachen und aufhören, bei der Verurteilung von
Tätern deren sozialen oder gar Migrations-Hintergrund usw.
strafmildernd zu berücksichtigen. Ein grosser Teil der Bevölkerung
ist beunruhigt, denn Einbrüche, Diebstähle, Rasertote,
Mord, Totschlag, Vergewaltigungen und andere kriminelle Handlungen
haben ein erschreckend hohes Ausmass angenommen. Diese Fakten
sind real!
Die Gewaltbereitschaft wird sich auch in Zukunft
nicht unwesentlich ändern, wenn man einfach darüber
hinweggeschaut, oder meint - «Mich geht das ja überhaupt
nichts an!». Gewalt ist kein Kavaliersdelikt! Die zunehmende
Gewaltbereitschaft ist nicht nur im Kanton Aargau - sondern
schweizweit - spürbar und darf weder geleugnet noch beschönigt
werden. Wie in einem Rausch von Gewalt - schlagen, treten oder
misshandeln Gewalttäter skrupellos meist völlig wehrlose
Mitmenschen. Die brutale, aggressive und hemmungslose Triebhaftigkeit
dieser Delinquenten findet gar ihren Ausdruck, indem sie Menschen,
welche ihnen zufällig auf der Strasse begegnen, erbarmungslos
zusammenschlagen und misshandeln.
Damit wir in Zukunft wieder ein bisschen
sicherer leben können, empfehle ich den Stimmberechtigten
am 28.11.2010 ein Ja zur Ausschaffungsinitiative in die Urne
zu legen! Aber Achtung – stimmen Sie hingegen Nein beim
Gegenentwurf, da dies eine unnütze Mogelpackung ist!
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Es wird
eng!
Von Ueli Brasser, Gemeinderat, SD-Zentralpräsident,
Zürich
Es wird eng in der Schweiz. Unser kleines Land zählt heute
mit 7,8 Millionen Menschen eine halbe Million mehr Einwohner als
noch vor zehn Jahren. Die Zunahme ist prozentual stärker als überall
sonst in Europa. 500 Menschen leben durchschnittlich pro bebaubarem
Quadratkilometer – die Schweiz ist eines der am dichtest
bevölkerten Länder der Welt!
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Ausländerkriminalität
stoppen – Grenzkontrollen wieder einführen!
Die Schweizer Demokraten (SD) sind äusserst
besorgt über die aktuelle Situation in den Bereichen Kriminalität
und Sicherheit. Sie fordern deshalb eine dringend nötige Verschärfung
des Strafrechts, indem Ausländer bei schweren Delikten nach
Verbüssung der Strafe konsequent ausgeschafft werden können. Aufgrund
der beunruhigenden kriminellen Aktivitäten von einreisenden
Ausländern ist das Schengen-Abkommen auszusetzen und Grenzkontrollen
wieder einzuführen.
Die jüngst veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundes
für das Jahr 2009 hat äusserst besorgniserregende Zahlen
zutage gefördert. So gehen 48 Prozent der kriminellen Taten
auf das Konto von Ausländern.
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Scharfer Protest
der Schweizer Demokraten
Die Schweizer Demokraten (SD) protestieren aufs
Schärfste gegen den Beschluss des
Nationalrates, illegale Aufenthalter – beschönigend „Sans-papiers“ genannt – Berufslehren
machen zu lassen. Das Parlament zieht
damit das von ihm selbst erlassene Ausländergesetz ins Lächerliche.
Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, hat hier keinen Anspruch
auf Ausbildung, sondern nur die Pflicht, umgehend das Land zu verlassen. Der
nationalrätliche Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht der
jungen Schweizerinnen und Schweizer, die wegen der Masseneinwanderung
schon jetzt grosse Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden.
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Kulturschaffende und Kirchenvertreter
kämpfen gegen das Ausländer- und Asylgesetz
Sie kochen ihr Moralsüppchen
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Asyl- und Ausländergesetz: Missbräuche
stoppen!
Bernhard Hess, Nationalrat und SD-Zentralpräsident,
Bern
Am 24. September 2006 werden wir über das revidierte Asylgesetz
und ein neues Ausländergesetz abzustimmen haben. Das Asylgesetz
regelt das Verfahren von Asylbewerbern von der Einreichung des
Gesuchs bis zur Aufnahme, bzw. Ablehnung. Das Ausländergesetz
regelt die Einreise, den Aufenthalt und die allfällige Wegweisung
von Ausländern. Es gilt faktisch nur für Personen, die
nicht aus den EU-Staaten stammen, da der Aufenthalt der EU-Staatsangehörigen
durch das – durch die SD bekämpfte – Personenfreizügigkeitsabkommen
geregelt ist.
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Ausländer-Statistik:
Deutsche kommen, Ex-Jugoslawen gehen
Die Zahl der in der Schweiz wohnhaften EU- und
EFTA- Bürger nimmt weiter zu. Besonders deutsche Staatsbürger
machen sich das Freizügigkeitsabkommen zu nutze und überrennen
die Schweiz.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU wirke
sich weiterhin auf die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung
in der Schweiz aus, teilte das Bundesamt für Migration (BFM)
am Dienstag mit. Parallel zum Anstieg der Bürger aus EU- und
EFTA-Staaten sei die Zahl der Ausländer aus Nicht-EU-Staaten
erneut gesunken.
Ende August August lebten 621 394 Menschen aus Nicht-EU-Staaten
in der Schweiz. Dies entspricht einem Rückgang von 0,8 Prozent
gegenüber der Vorjahresperiode.
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02.024 n
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Anträge Hess Bernhard vom 26. April
2004
Art. 2a
1. Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen
und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohles der
Schweiz und der gesamten Wirtschaft;
Begründung:
Die vorgeschlagene Formulierung ist zu stark auf die rein wirtschaftlichen
Bedürfnisse in der Ausländerpolitik fokussiert. Das
Gesamtwohl der Gemeinschaft Schweiz muss jedoch vor materiellen
Interessen stehen.
Art. 2b
1. Ziel der Integration ist ein Zusammenleben der einheimischen
und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Basis gemeinsamer
christlich-abendländischer Grundwerte...
Begründung:
Die Grundwerte müssen kurz definiert werden. Es muss darauf
geachtet werden, dass die mitteleuropäischen Werte als Leitkultur
erhalten bleiben.
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44/ 02.060
n Asylgesetz. Teilrevision (SPK) Rückweisung Hess Bernhard
vom 26. April 2004
Das teilrevidierte Asylgesetz ist an die Staatspolitische
Kommission des Nationalrates zurückzuweisen mit dem Auftrag:
-
rechtliche Grundlagen für
die Führung von Bundes-Rückführungszentren zu
schaffen;
-
Asylbewerber während der
erwerbslosen Zeitspanne für gemeinnützige Arbeit
zu Gunsten der Allgemeinheit anzuhalten;
-
Die Entwicklungshilfe an diejenigen
Staaten einzustellen, die sich bei den Rückführungen
nicht kooperativ verhalten.
Anträge Hess Bernhard vom 26.
April 2004
Art. 22 Verfahren am Flughafen
5 Die asylsuchende Person kann am Flughafen oder ausnahmsweise
an einem anderen geeigneten Ort unbefrist festgehalten.
Begründung:
Nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid kann die
weitere Festhaltung in einem Ausschaffungsgefängnis erfolgen.
Art. 23 Vorsorgliche Wegweisung am Flughafen
4 ... Wird die asylsuchende Person weggewiesen, so kann sie nicht
länger als bis zur nächsten regulären Flugverbindung
in den Heimat-, Herkunfts- oder Drittstaat, längstens aber
14 Tage am
Flughafen festgehalten werden.
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02.024 n
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
(AuG)
Rückweisung Hess Bernhard
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen
und Ausländer ist mit folgenden Auflagen an den Bundesrat
zurückzuweisen:
Die Zahl der in einem Jahr einwandernden Personen,
einschliesslich derjenigen, die ein Asylgesuch stellen, oder
deren Wegweisung weder möglich, zulässig noch zumutbar
ist, darf nicht höher sein als die der im Vorjahr ausgewanderten
Personen. Nicht mitgezählt werden:
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